Die Schloss Bärenklau eGbR, vertreten durch die LIVING BAUHAUS Unternehmensgruppe GmbH, hat am 26. Juli 2023 bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg die Genehmigung für den Bau und Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem Gelände der Schloss Bärenklau eGbR beantragt. Der geplante Bodenlandeplatz befindet sich westlich des Schlosses Bärenklau in 03172 Schenkendöbern/OT Bärenklau und soll ausschließlich nach Sichtflugregeln (VFR) tagsüber betrieben werden.
Es werden maximal 50 Flugbewegungen pro Jahr erwartet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemäß § 6 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wird kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das Vorhaben fällt unter das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), jedoch wurde in der Vorprüfung festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Dieses Ergebnis ist im zentralen UVP-Internetportal veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sind ab dem 10. November 2025 bis zum Abschluss des Verfahrens online unter www.o-sp.de/lbvbrandenburg für jedermann zugänglich.
Zusätzlich können die Unterlagen vom 10. November bis 10. Dezember 2025 während der Dienstzeiten im Bauamt der Gemeinde Schenkendöbern eingesehen werden.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zum 10. Dezember 2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Genehmigungsbehörde oder der auslegenden Stelle eingereicht werden.
Dabei müssen Name, Anschrift und der geltend gemachte Belang klar angegeben sein. Gleichförmige Eingaben von mehr als 50 Personen erfordern die Benennung eines Vertreters. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht, und die Einwendungen können an den Vorhabenträger zur Erwiderung weitergeleitet werden.
Die Entscheidung über die Einwendungen erfolgt nach Abschluss des Verfahrens durch die Genehmigungsbehörde. Bei einer großen Anzahl von Einwendern kann die Zustellung der Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
